Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten fr Wohnraum und wird bei Vorliegen der Voraussetzungen fr Mieter als Mietzuschuss und fr Eigentmer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss gezahlt. Informationen und Antragsvordrucke sind bei den Wohngeldstellen der kreisangehrigen Stdte, mter und Gemeinden erhltlich. Dem Kreis obliegt die Fachaufsicht ber die recht- und zweckmige Aufgabenerfllung sowie die Entscheidung ber Widersprche.